Der Vertrag

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Der Vertrag


Zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragnehmer wird ein Vertrag geschlossen. Neben den persönlichen Angaben und denen unserer Firma (jede Firma innerhalb der EU muss sich anhand einer Nummer identifizieren lassen können – der sogenannten EU-Umsatzsteuer-Identnummer), wird der Gegenstand des Vertrages festgehalten, nämlich die Pflege der noch zu nennenden Person. Durch den Anhang ergibt sich die maximal mögliche Pflege. (siehe auch “Leistungen unseres Pflegeteams“.)Sollten Einträge fehlen, so werden diese, auch durch die in Vorgesprächen in Erfahrung gebrachten Wünsche, zusätzlich aufgeführt.

Desweiteren stehen der zu entrichtende monatliche Betrag sowie die Kosten für die einmalig fällige Einrichtungsgebühr im Vertrag.
Wichtig ist auch anzufügen, dass die Verpflegung der Pflegekraft wie auch seine Unterbringung von Ihnen als Auftraggeber getragen wird.

Aufgeführt werden weiterhin die Laufzeit des Vertrages und die Kündigungsfristen.
Wir schließen alle unsere Pflegeverträge mit einer Laufzeit von 2 Monaten ab. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats.

Sehen Sie hierzu auch:
Steuer und Recht
Versicherungsschutz